Energieberatung

Energie sparen hilft Geld sparen

Der Energieausweis

Der Energieausweis
Kein Buch mit 7 Siegeln, sondern wichtiges Kostenspar- und Vergleichsinstrument

Warum?
Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Erklärtes Ziel der Richtlinie ist auf lange Sicht der Klimaschutz durch Energieeinsparung , denn heute werden rund 30 Prozent der EU-weit verbrauchten Energie für die Heizung von Gebäuden benötigt. In Privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten.  Die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2007 verlangt einen Energieausweis, der Verbraucher objektiv informiert, Einsparpotentiale aufzeigt und es ermöglicht, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Mieter und Käufer bekommen einen detaillierten Einblick in den Energieverbrauch des Gebäudes sowie wichtige Bewertungshilfen. Langfristig soll in Immobilienanzeigen so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

Zwei Varianten
Es wird unterschieden zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsorientiertem Energieausweis. Der Energieverbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre. Der Energiebedarfsausweis beruht auf einem rechnerisch ermittelten Wert nach einheitlichen Bewertungsverfahren. Bei dieser Ausweisvariante haben die Gebäudehülle und Anlagentechnik Einfluss. Grundsätzlich haben die Eigentümer Wahlfreiheit. Ausnahme: Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, müssen mit dem Bedarfsausweis bewertet werden. Sie erfüllen noch nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977.

Hintergrund
Ab dem 1. Juli 2008 haben Mieter und Käufer das Recht, den Energieausweis für Häuser zu sehen, die bis 1965 fertiggestellt wurden. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dieses Recht der Mieter und Käufer dann für alle Wohnhäuser. Die Vermieter und Verkäufer sind dann gesetzlich verpflichtet diesen Ausweis vorzuzeigen. Weigert sich ein Vermieter oder Verkäufer, dann begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

Kein Buch mit 7 Siegeln
Um die Energieeffizienz des Gebäudes schnell und vereinfacht sichtbar zu machen, wird nicht nur mit einem Zahlenwerk, sondern zudem mit einem Farbverlauf von grün nach rot gearbeitet. An der Position auf dem Farbstrahl lassen sich Bedarf bzw. Verbrauch sofort erkennen. Eine zweite Farbskala zeigt, wie hoch der Energiebedarf eines Passivhauses, eines durchschnittlichen Hauses oder eines modernisierten Hauses ist. Der Vergleich mit dem eigenen Objekt ist einfach.

Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen und erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Erstellung Ihres Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweises.